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   BGH, 26.11.1953 - 4 StR 457/53   

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https://dejure.org/1953,4366
BGH, 26.11.1953 - 4 StR 457/53 (https://dejure.org/1953,4366)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1953 - 4 StR 457/53 (https://dejure.org/1953,4366)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1953 - 4 StR 457/53 (https://dejure.org/1953,4366)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 26.11.1953 - 4 StR 457/53
    Ob der Angeklagte die Rechtswidrigkeit seines Tuns erkannt hat oder bei gehöriger Gewissensanspannung hätte erkennen können (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]), kann der Senat dem Urteil nicht entnehmen, obwohl der Angeklagte sich darauf berufen hat und auch festgestellt ist, daß der Junge ebenfalls zweideutige Witze erzählt hat.
  • BGH, 26.04.1951 - 4 StR 99/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.11.1953 - 4 StR 457/53
    Der Beschwerdeführer durfte ferner wegen Beleidigung des Vaters Arns nur verurteilt werden, wenn er nachweislich in dem Bewußtsein gehandelt haben sollte, durch die zweideutigen Witze bringe er auch dem Vater gegenüber seine Mißachtung oder Geringschätzung zum Ausdruck (Urteil des Senatsvom 22. November 1951 - 4 StR 585/51; vgl auch BGH JZ 1951, 520; RGSt 77, 226).
  • RG, 15.10.1943 - 1 D 223/43

    1. Zum Umfange der abzuurteilenden "Tat" (§ 264 StPO.). 2. Ein unzüchtiger

    Auszug aus BGH, 26.11.1953 - 4 StR 457/53
    Der Beschwerdeführer durfte ferner wegen Beleidigung des Vaters Arns nur verurteilt werden, wenn er nachweislich in dem Bewußtsein gehandelt haben sollte, durch die zweideutigen Witze bringe er auch dem Vater gegenüber seine Mißachtung oder Geringschätzung zum Ausdruck (Urteil des Senatsvom 22. November 1951 - 4 StR 585/51; vgl auch BGH JZ 1951, 520; RGSt 77, 226).
  • BGH, 22.11.1951 - 4 StR 585/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.11.1953 - 4 StR 457/53
    Der Beschwerdeführer durfte ferner wegen Beleidigung des Vaters Arns nur verurteilt werden, wenn er nachweislich in dem Bewußtsein gehandelt haben sollte, durch die zweideutigen Witze bringe er auch dem Vater gegenüber seine Mißachtung oder Geringschätzung zum Ausdruck (Urteil des Senatsvom 22. November 1951 - 4 StR 585/51; vgl auch BGH JZ 1951, 520; RGSt 77, 226).
  • BGH, 18.03.1954 - 4 StR 767/53

    Rechtsmittel

    Nun hat zwar der Senat wiederholt ausgesprochen, dass eine gleichzeitige Beleidigung eines anderen als des zunächst Betroffenen rechtlich möglich ist, wenn die Missachtung des Dritten in besonderen Umständen zur Erscheinung gelangt und auch dem Täter bewusst wird (vgl z.B. JZ 1951, 520; 4 StR 585/51 vom 22. November 1951; 4 StR 457/53 vom 26. November 1953).
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